Sicherheits- , Gesundheits- , Arbeitsschutz-Management
BalSer UG
 
Herzlich Willkommen auf unserer Web-Präsenz.
  

" Man kann aus allem eine Wissenschaft machen , muß man aber nicht !!!"

Da wir alle wenig Zeit haben, machen wir das Nötige kurz und prägnant. 


So wie unsere Arbeit, ist auch unsere Website kurz, übersichtlich und effizient. Ohne großen Schnick-Schnack auf den Punkt des Wissenswerten gebracht.


Was ist SGA-Management = Bedeutet die Handhabung von Konzepten zur Sicherheit - Gesundheit - Arbeitsschutz


Was bedeutet SGA-Management = Praktikables Handhaben von gesetzlichen Pflichtvorgängen zum Schutze der Arbeitnehmer und des Unternehmens nach z.B. ArbSchG, ASiG, ArbStätt-V, DGUV-Vorschriften, ISO-Normen, EU-Normen, DIN-Normen usw. ; um Schaden von diesen abzuwenden. 


Wir richten uns nach der deutschen Gesetzgebung, Verordnungen der Berufsgenossenschaften und nach den einschlägigen ISO-Normen:


? WER muß

? WANN

? WAS

? WO

? mit WEM

? WIE OFT

? WIE durchführen und oder delegieren

? WELCHE Sonderfälle gibt es 


Um die Sache nicht weiter zu verkomplizieren, führen wir in Ihr Unternehmen ein kurzes, knappes und vor allem einfach handhabbares SGA-Management ein. Wir reden kein Fachchinesisch, werfen nicht mit Paragraphen um uns und langweilen auch niemanden mit ewigen Reden und Präsentationen. 

Wie bereits erwähnt: So viel wie nötig!


Wir kümmern uns um die rechtskonforme Einführung/ Überprüfung/ Verbesserung Ihres unternehmenseigenen Sicherheits-, Gesundheits-, Arbeitsschutzkonzeptes und dessen Durchführung, inkl. jährlicher Audits, auch der Konzepte Ihrer Fremdfirmen und können Ihr Unternehmen so vor Bußgeldern und Schadensersatzforderung bewahren. Denn: Gespartes Geld ist verdienstes Geld.


Ein Beispiel, was es kosten kann, nichts zu machen, lesen Sie auf unserer Info-Seite.


Was wir für Sie leisten können? Kurzer Auszug a. d. Arbeitsschutzmanagement


  • Einführung, Kontrolle, Pflege u. Verbesserung eines SGA-Managementsystems in Ihr Unternehmen, inkl. Audits
  • Übernahme v. verantwortlichen Beauftragungen i. einem sachlich abgegrenzten Unternehmensbereich
  • laufende Gefahrenermittlung u. -abwehr , Überwachung der Einhaltung d. gesetzlichen Vorschriften
  • Kooperation und Koordination der sicherheitsrelevanten Verantwortlichen, MA`s-Schulungen
  • Dokumentenerstellung u. -verteilung v. Sicherheitsbestimmungen, Unterweisungen, Audits u. Berichten
  • Organisation v. z.B. externen Schulungen, Arbeitsmediziner u. deren Termine, Anforderung v. Sicherheitsdatenblättern usw.
 
 
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